mit Stand vom 01.01.2023
Alle Verträge werden schriftlich abgeschlossen. Bestellt der Kunde Ware mündlich oder fernmündlich, so erhält er eine schriftliche Auftragsbestätigung, die er gegengezeichnet an die MUCH Gruppe GmbH & Co. KG zurück zu senden hat. Erst nach Eingang der vom Kunden gegengezeichneten Auftragsbestätigung ist die MUCH Gruppe GmbH & Co. KG zur Auslieferung der Waren verpflichtet. Nimmt der Kunde Waren ohne schriftliche Vereinbarung an, so erkennt er damit die ihm erteilte Auftragsbestätigung an.
Mit den Preisen ist eine Mietdauer von 1 bis 5 Tagen (Grundmiete) abgegolten, sofern für bestimmte Artikel nicht Tages-/Wochen- oder Monatspreise vereinbart wurden. Ab dem 6. Tag er-höht sich die Grundmiete täglich um 20 %.
Alle Preise sind Stück- und Nettopreise zzgl. der derzeit gültigen gesetzlichen MwSt.
Unsere Rechnungen sind bei Abholung/Lieferung der Waren zur Zahlung fällig. Bei allen Aufträgen ist, ohne gesonderte Vereinbarung, eine Vorauszahlung in Höhe der gesamten Auftragssumme zu leisten. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen sind wir, auch bei schriftlicher Auftragsbestätigung, nicht verpflichtet, die Ware auszugeben.
Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Anlieferung der Ware erfolgt bis zur "ersten verschließbaren Tür". Die regulären Transportkosten setzen voraus, dass die Abladestelle angefahren werden kann. Erschwernisse und zusätzlicher Aufwand (z.B.: Tragen der Ware über längere Wegstrecken, Auf und Abbau etc.), sowie eine Auslieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden gesondert berechnet.
Der Kunde hat die Ware bei Abholung/Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Erkennbare Mängel müssen uns unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die an den Mietgegenständen bis zur Rückgabe entstehen. Bei Verlust oder Bruch werden diese in Rechnung gestellt. Vermietetes Mobiliar (Festzeltgarnituren, Tische, Stühle etc.) darf nicht durch Reißbrettstifte, Tackernägel o.ä. beschädigt werden. Klebebänder sind vor der Rückgabe durch den Kunden restlos zu entfernen.
Der Kunde hat die Ware am letzten Tag der Mietzeit während der üblichen Geschäftszeiten in den vorgesehenen Transportbehältern vollständig und unversehrt zurückzugeben. Die ordnungsgemäße Rückgabe hat sich der Kunde bestätigen zu lassen. Glas, Porzellan, Besteck und Gastrogeräte können im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ungereinigt zurückgegeben werden. Speisereste müssen vor Rückgabe grob entfernt werden.
Notwendige Reinigungen von Maschinen, Mobiliar und Zelten werden nach Aufwand berechnet.
Falls erforderlich, berechnen wir bei Gastrogeräten/Maschinen eine Endreinigungspauschale.
Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä.) verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache sicherstellen können.
Die MUCH Gruppen GmbH & Co. KG berechnet den kompletten Verlust. Die Verlustpreise werden getrennt ermittelt und erhoben.
Wird der Mietvertrag vor dem vereinbarten Liefertermin vom Mieter aus zu vertretenden Gründen aufgelöst (Beispiel durch Rücktritt), so hat er bei einer Auflösung...
… bis zum 60. Tag vor dem vereinbarten Liefertermin eine Schadenspauschale von 20% des Gesamtmietzinses, …
… bis zum 30. Tage vor dem vereinbarten Liefertermin eine Schadenspauschale von 40% des Gesamtmietzinses und …
… ab dem 29. Tage vor dem vereinbarten Liefertermin eine Schadenspauschale 75% des Gesamtzinses …
… zu bezahlen. Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder geringer Schaden eingetreten ist. Im Einzelfall ist uns gestattet, einen deutlich höheren Schaden nachzuweisen.
Teilstornierungen werden pro rata berechnet.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Unsere Zelte sind grundsätzlich mit weißen PVC-Planen ausgestattet. Die Planen sind schwer entflammbar nach DIN B1. Auf Wunsch können gegen einen geringen Aufpreis Fensterplanen oder feste Bauteile eingebaut werden. Das Bekleben der Zelthüllen und des Gestänges ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden dem Mieter die anfallenden Kosten für die Reinigung oder Neubeschaffung berechnet.
Unsere Zelte sind nicht schneelasttauglich. Der Kunde hat demnach bei entsprechenden Wetterverhältnissen für eine Räumung des Zeltdaches von Schnee, Wasser bzw. Eis zu sorgen. Wahlweise kann auch ein schneelasttaugliches Zelt gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden. Die Überlassung eines schneelasttauglichen Zeltes bedarf der besonderen Vereinbarung. Bei aufkommendem starken Wind ist die Zelthalle ringsum zu verschließen. Beauftragt uns der Mieter im Schadensfalle mit der Schadenbeseitigung, hat er die erforderlichen Kosten bei Durchführung der Schadensbeseitigung sofort zu entrichten.
Der jeweils angegebene Komplettpreis für den Auf- und Abbau bei Zelten gilt nur bei ebenen Bodenverhältnissen und Anfahrmöglichkeiten für schwere LKW bis zum Aufbauort. Sollte eine direkte Anfahrt nicht möglich sein oder ein Ausgleich des Bodens erfolgen, wird eine Pauschale je nach Aufwand berechnet. Der Kunde wird gebeten, darauf hin zu weisen.
Für die Baustellen ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass ober- und unterirdische Leitungen, Rohre, Kabel und sonstige Hindernisse vor Baubeginn entfernt werden oder uns vor Baubeginn schriftliche Unterlagen vorzulegen, aus denen der genaue Verlauf unterirdischer Hindernisse ersichtlich ist. Für Schäden, die infolge Nichtbeachtung dieser Mieterpflichten entstehen, haftet allein der Mieter.
Die zur Befestigung nötigen Erdnägel haben eine Mindestlänge von 80 cm. Der Kunde muss ausdrücklich darauf hinweisen, wenn eine Befestigung mit Erdnägeln nicht möglich ist. Ist eine Befestigung mit Erdnägeln nicht möglich, muss mit Schwerlastboden oder Dübel gearbeitet werden.
Der Mehraufwand dafür wird entsprechend in Rechnung gestellt. Werden die Zelte entgegen unseren Anweisungen ohne eine ordnungsgemäße Befestigung aufgebaut, entfällt jeglicher Schadensersatzanspruch gegenüber der MUCH Gruppen GmbH & Co. KG
Der Kunde trägt das alleinige Risiko und die Verantwortung für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Befestigung entstehen.
Ab einer gewissen Zeltgröße muss eine bauamtliche Abnahme erfolgen (je nach Bundesland verschieden!). Der Mieter ist zuständig für diese Abnahme und trägt auch die damit verbundenen Kosten.
Während der gesamten Vermietdauer geht das Zelt in den Besitz des Mieters über. Der Mieter kann für die Risiken Wind, Sturm, Wasser, Schnee, Feuer oder höhere Gewalt auf Wunsch eine Versicherung bei der MUCH Gruppen GmbH & Co. KG abschließen, die je nach gewünschtem Umfang berechnet wird.
Sollte ein Zelt als "Catering- bzw. Küchenzelt" genutzt werden, muss dies vorher von der MUCH Gruppen GmbH & Co. KG genehmigt werden. Eine Endreinigung je nach Aufwand wird dann entsprechend berechnet!
Beim Kauf eines gebrauchten Zeltes gilt grundsätzlich die Vereinbarung: "Gekauft wie gesehen". Hier gelten unsere AGBs für Verkauf / Werklieferung und Werkleistungen / Inland. Eine spätere Reklamation ist nicht möglich, das Zelt sollte daher vorher vom Käufer entsprechend geprüft werden!
Auf- und Abbau von Mobiliar und Geräten sowie Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände sind in unserem Angebot nicht enthalten.
Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung.
Abbildungen in Katalogen, Broschüren, Mailings, sowie in Internetseiten können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt besonders für Farbunterschiede, die nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.
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